AGB
Vorbemerkung
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größter Sorgfalt und in Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen sowie der Standesregeln unseres Berufsstandes. Im rechtsgeschäftlichen
Verkehr mit unseren Auftraggebern legen wir zusätzlich die hier
abgedruckten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB“)
zugrunde. Sie geben die wichtigsten Regeln für den Maklerauftrag
wieder.
§ 1 Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren
Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte sind diese nur mitunserer schriftlichen Zustimmung befugt. Im Falle unbefugter
Weitergabe haben wir – unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs – Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision.
§ 2 Vorkenntnis
Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb 8 Tagen nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen.
§ 3 Höhe der Maklerprovision
An Maklerprovision sind, soweit nicht anders im Exposé́ angegeben oder individuell vereinbart, an uns zu zahlen:
Bei An- und Verkauf:
a.bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) vom
Käufer 7,14%, inkl. USt. berechnet von der Summe aller vom Käufer
vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene
Belastungen, Nebenleistungen etc.).
b.bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u. ä. (share
deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c.bei Erbbaurechten je 3 % von Erbbaunehmer und Erbbaugeber,
berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden
Aufbauten.
d.bei Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter /
Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im
Exposé́ angegeben oder individuell vereinbart):
• 2 Nettokaltmieten zzgl. 19 % MwSt.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f gehören alle vertraglich
vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von
Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete
bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie
Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnung der
Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Alle genannten Provisionssätze verstehen sich inklusive der jeweils
gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (aktuell 19 %). Sollte eine
Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
§ 4 Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit
„Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch
unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande
gekommen ist.“
Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung.
Wird die Rechnung erstellt, bevor der Provisionsanspruch entstanden
ist, wird die Provision erst mit Entstehung des Anspruchs fällig.
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der
Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern
der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
§ 5 Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der/die
Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu
informieren.
Der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns unverzüglich über den
erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns
unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf
beziehenden Nebenabreden zu übersenden.
Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er
verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit
direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit
Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns
unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit
direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit
Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns
unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Haftung, Schadenersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von
Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung.
Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das
gilt nicht für Schaden an Leben, Körper und Gesundheit.
Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben
wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und
Zeitaufwendungen.
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz betragt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
§ 7 Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil – auch
entgeltlich – tätig zu werden.
§ 8 Schlussabstimmungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des
Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses bedürfen der
Schriftform.
Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Berlin.
Sollten Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein,
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind
durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien
möglichst nahe kommt.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres
Auftraggebers gelten nur dann, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich
anerkennt. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprechen.